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Was ist Era ?
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ERA: Vom
Lohn und Gehalt zum einheitlichen Entgelt
Arbeiter verdienen Lohn, Angestellte verdienen Gehalt -
das sind über 100 Jahre Tariftradition. Diese Zweiklassenteilung
haben die Tarifvertragsparteien der M+E-Industrie jetzt
beseitigt. Tarifverträge über die Vergütung
für Arbeiter und solche für Angestellte werden
zukünftig zum Entgeltrahmenabkommen
(ERA) zusammengeführt. Dazu
haben die saarländischen Arbeitgeber gemeinsam mit
ihren Schwesterverbänden aus Rheinland-Pfalz und Hessen
in der Verhandlungsgemeinschaft M+E-MITTE mit der IG Metall
Bezirksleitung Frankfurt Anfang Juli ein Verhandlungsergebnis
erzielt.
Reformprojekt "Entgeltrahmenabkommen"
(ERA)
Mit dem einheitlichen Entgeltrahmenabkommen für Arbeiter
und Angestellte wollen wir unseren Mitgliedsunternehmen
ein modernes und flexibles Entgeltsystem an die Hand geben,
das sich uneingeschränkt für die betriebliche
Praxis eignet. Damit ist ERA ein zentraler Baustein bei
der Reform des Flächentarifvertrages.
Werte wandeln sich - die Arbeitsbewertung muss aktualisiert
werden!
Die Arbeitsinhalte und die Arbeitsanforderungen ändern
sich ständig. Eine Differenzierung des Grundentgelts
nach Arbeitern und Angestellten ist nicht mehr zeitgemäß.
Die Betriebe verlangen tarifliche Entgeltstrukturen, die
im Unternehmen problemlos angewendet werden können.
Leistung wird komplexer - das variable Leistungsentgelt
muss angepasst werden
Gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer verfolgen in Projekten,
bei Kundenaufträgen und in vernetzten Arbeitstechniken
gemeinsam die gleichen Ziele. Vergütungssysteme müssen
dies unterstützen. Das variable Leistungsentgelt mit
seinem Beitrag zur Wertschöpfung und zur kontinuierlichen
Verbesserung der Arbeitsprozesse rückt stärker
in den Mittelpunkt der leistungsbezogenen Vergütung.
Das variable Leistungsentgelt muss mit zeitgemäßen
Bemessungsmethoden ermittelt und in die betriebliche Entgeltpolitik
eingepasst werden.
Warum ERA für unsere
Betriebe so wichtig ist
Mit dem Entgeltrahmenabkommen kommt in den Betrieben alles
auf den Prüfstand, was anforderungs- und leistungsabhängig
mit der tariflichen Vergütung der Mitarbeiter zu tun
hat:
- Die Arbeitsaufgaben werden analysiert und den neuen Entgeltgruppen
zugeordnet, die an die Stelle der bisherigen Lohn- und Gehaltsgruppen
treten.
- Bei der Bewertung und der Vergütung von Leistung werden
bisherige starre Lösungen aufgegeben und neue, flexible
Modelle eingeführt. Die Arbeitsleistung des Einzelnen
oder das Leistungsergebnis einer Gruppe von Beschäftigten
soll stärker als bisher an seinem Beitrag zur betrieblichen
Wertschöpfung gemessen werden können.
Vor dem Neubeginn mit ERA werden die Betriebe ihre heutigen
Entgeltstrukturen und vor allem auch ihre heutigen Arbeitsabläufe
und Arbeitsanforderungen durchleuchten müssen. Sie
werden hier und dort auf Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten
stoßen. Nach langen Jahren mit vielen kompromissbeladenen
Einzelfallentscheidungen stellt man häufig fest, dass
die klaren Strukturen nicht mehr erkennbar oder sogar verloren
gegangen sind. Weil sich solche Entwicklungen über
Jahre und Jahrzehnte angesammelt haben, ist der Neubeginn
mit ERA einfach fällig, um die Vergütung der Mitarbeiter
in den Betrieben auch in Zukunft mit einem tragfähigen
und praxistauglichen Tarifwerk zu unterstützen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.era-tv.de.
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