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Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen
Gesamtmetall
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13.09.2006
Berlin. Am 1. Oktober tritt in der Metall- und Elektro-Industrie der Tarifvertrag Altervorsorgewirksame Leistungen in Kraft. Er wandelt die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen in einen Altersvorsorgebaustein um. Die tarifliche Leistung wird künftig nur noch dann gezahlt, wenn sie von den Beschäftigten zum Zweck der Altersvorsorge verwendet wird. Damit stärken die Tarifpartner die private Vorsorge.
Bei der Ausgestaltung der Altersvorsorge bietet der Tarifvertrag Betrieben und den knapp zwei Millionen Beschäftigten der M+E-Industrie die Möglichkeit, die gesetzlichen Fördertatbestände besser zu nutzen. Er ermöglicht zudem eine flexible Reaktion auf die vom Gesetzgeber angekündigte Aufhebung der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung. Neben der weiterhin bestehenden Möglichkeit der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge eröffnet der Tarifvertrag den Beschäftigten nun auch die Chance, die Beiträge für eine private Riester-Rente zu verwenden.
Das Versorgungwerk MetallRente bietet auch für die private Riester-Rente attraktive Produkte. Alternativ können die Betriebsparteien den tariflichen Entgeltbaustein im Rahmen betriebsindividueller Lösungen für eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente verwenden und sich damit den Vorteil der Beitragsfreiheit der Rentenbausteins auch über das Jahr 2009 hinaus sicher stellen.
Anbei finden Sie eine ausführlichere Beschreibung des Tarifvertrages (TV AVWL). Den Wortlaut des Tarifvertrages stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Weitere Ansprechpartner zum Thema sind:
Karsten Tacke Geschäftsführer Arbeitgeberverband Gesamtmetall Leiter des Geschäftsbereiches Tarif- und Sozialpolitik 030/55150300
Heribert Karch Geschäftsführer MetallRente 030/20 65 85-81
Hintergrund: Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL): Zukunftssicher, Innovativ und Betriebsnah
Am 01. Oktober tritt der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen, der im April 2006 abgeschlossen wurde, in Kraft. Er ersetzt die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen. In Zukunft werden die Beiträge ausschließlich dann gezahlt, wenn sie zum Aufbau einer Altersvorsorge verwendet werden.
Vor dem Hintergrund des sinkenden Sicherungsniveaus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung nimmt die Bedeutung ergänzender, kapitalgedeckter Altersvorsorge des Einzelnen als wichtige Quelle von Alterseinkünften zu. Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen integriert diese Form der Alterssicherung in das seit längerem existierende Altersvorsorgekonzept der M+E-Industrie.
Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen beinhaltet in Grundzügen:
- Zweckbindung eines tarifvertraglich festgelegten Zahlbetrages an den Aufbau einer Altersversorgung
- Wahlrecht des Beschäftigten zwischen zwei Arten der Altersvorsorge: Einzahlung in einen auf seinen Namen abgeschlossenen privaten „Riester-Vertrag“ oder Umwandlung von Entgeltbestandteilen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (nach TV EUW)
- Entscheidung des Arbeitgebers in Bezug auf die Öffnung für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung
Zusätzlich zur weiterhin möglichen Entgeltumwandlung werden also die Altersvorsorgevarianten „Riester-Verträge“ in der privaten Altersvorsorge und – wenn der Arbeitgeber dies möchte – Arbeitgeberbeiträge in die betriebliche Altersvorsorge erschlossen.
Das gemeinsame Versorgungswerk von Gesamtmetall und IG Metall, die MetallRente, hat ihr Spektrum unter dem Namen „MetallRente.Riester“ um ein attraktives Produkt für private „Riester-Verträge“ erweitert, welches von den Tarifvertragsparteien als privates Altersvorsorgeprodukt empfohlen wird.
Das Versorgungswerk MetallRente ist eine gemeinsame Einrichtung von IG Metall und Gesamtmetall und heute das größte Vorsorgungswerk Deutschlands. Die Produkte sind mehrfach ausgezeichnet worden, unter anderem von der Stiftung Warentest, der britischen Fachzeitschrift Investment & Pensions Europe und der Ratingagentur Franke & Bornberg.
Heike Maria Kunstmann, Hauptgeschäftsführerin Arbeitgeberverband Gesamtmetall, zum Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen
Was ändert sich durch den neuen "Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen"?
Für die Mitarbeiter der M+E –Industrie wird es jetzt noch attraktiver, selbst etwas für ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu tun. Mit dem Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen haben wir einen echten Fortschritt für unsere Mitarbeiter erreicht, die Sicherung für das Alter gewinnt schließlich immer mehr an Bedeutung.
Was bringt der neue Tarifvertrag zur Altersvorsorge den Mitarbeitern?
Auf jeden Fall die Chance, jetzt verstärkt vorzusorgen. Regelmäßig angelegt ergibt der neue Rentenbaustein zusammen mit der staatlichen Förderung einen nachhaltigen Beitrag zur Alterssicherung. Diesen sollte jeder Mitarbeiter nutzen, denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden weiter abnehmen.
Der neue Rentenbaustein soll vor allem für die private Riester-Rente eingesetzt werden – warum?
Bei der Auszahlung im Alter hat die private Riester-Rente für die Mitarbeiter einen entscheidenden finanziellen Vorteil: Anders als bei der betrieblichen Altersversorgung fallen auf die ausgezahlten Leistungen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Auch soll die bisherige staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge künftig eingeschränkt werden. Die Riester-Rente wird im Gegensatz dazu ab 2008 attraktiver.
Was müssen Mitarbeiter konkret tun, um die Leistungen zu erhalten?
Sie sollten sich bei der Personalabteilung oder beim Betriebsrat informieren, welche Förderung in ihrem Unternehmen angeboten wird. Wenn ein Mitarbeiter sich dann für die zusätzliche Altersvorsorge entschieden hat, wird die Personalabteilung ihn bei allen weiteren Schritten beraten und unterstützen.
Martin Leutz Arbeitgeberverband Gesamtmetall Pressestelle 030-55150-201
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