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Arbeits- und Sozialrecht
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Kaum ein Unternehmer hat die Zeit, sich mit Gesetzen und der ständig neuen Flut von Verordnungen, Vorschriften und Bestimmungen zu beschäftigen. Erfahrene Juristen von ME Saar nehmen Mitgliedsfirmen diese Arbeit ab. Sie informieren die Firmen über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und beraten sie in Sachen Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht. Bei der Umsetzung neuer Gesetze in die betriebliche Praxis geben sie Hilfestellung. Auch in Fragen zu Kündigungsschutz, Mutterschutz, Urlaubsrecht, Lohnfortzahlung und Schwerbehindertengesetz stellen sie ihr großes fachliches Wissen den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung.
Durch frühzeitige Rechtsberatung können schon viele Konflikte gelöst werden, bevor es zum Prozess kommt. Aber auch bei einem Rechtsstreit vor einem Arbeits- oder Sozialgericht können Mitglieder die kompetente Beratung durch ihren Verband und die Vertretung bei Prozessen in Anspruch nehmen.
In den meisten Fällen haben es die Verbandsjuristen mit Streitigkeiten im Kündigungsschutzrecht zu tun. Nicht zuletzt aus diesem Grund bietet ME Saar den Führungskräften seiner Mitgliedsunternehmen Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Arbeitsrecht zu den verschiedensten Themen an. In Arbeitskreisen können die Teilnehmer die Auswirkungen der arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzgebung auf die betriebliche Praxis diskutieren und Erfahrungen austauschen.
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